AGB – Video Editing (Peechoo Visuals)
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit für Video-Editing- und Postproduktionsleistungen (Retainer und Einzelaufträge). Bitte passe die Platzhalter (Adresse, Datum, ggf. Umsatzsteuer) an dein Business an.
Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Für maximale Rechtssicherheit (B2B/B2C, Widerruf, Haftung, Gerichtsstand) empfiehlt sich ein kurzer Check durch eine Rechtsberatung.
Inhalt
- 1. Anbieter / Kontakt
- 2. Geltungsbereich
- 3. Leistungen / Leistungsumfang
- 4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 5. Preise, Abrechnung, Zahlung
- 6. Lieferzeiten, Feedback, Revisionen, Abnahme
- 7. Nutzungsrechte
- 8. Fremdmaterial / Rechteklärung / Freistellung
- 9. Haftung
- 10. Vertraulichkeit
- 11. Retainer: Laufzeit, Kündigung, Kontingente
- 12. Schlussbestimmungen
- Optional: Widerruf (nur B2C)
1. Anbieter / Kontakt
Anbieter: Sven Dressler (Peechoo Visuals)
Anschrift: [Straße, PLZ, Ort]
E-Mail: info@peech.de
Instagram: @peechoo_
USt-IdNr. (falls vorhanden): [eintragen]
2. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über Video-Editing-, Postproduktions- und verwandte Dienstleistungen zwischen Anbieter und Kunde.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder individueller Leistungsvereinbarung.
3. Leistungen / Leistungsumfang
- Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Video-Editing, u. a. Schnitt/Montage (Shorts/Longform), Captions/Einblendungen, Soundbearbeitung (Mix/Lautheit), Format-Exporte und Plattform-Varianten.
- Konkrete Spezifikationen (Anzahl, Länge, Formate, Deadline, Revisionsumfang) werden im Angebot/Auftrag festgelegt.
- Nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Projektdateien (Premiere/After Effects), umfangreiches Motion Design/VFX, Thumbnail-Design, Beschaffung lizenzpflichtigen Materials (Musik/Stock/Fonts).
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle benötigten Materialien (Footage, Audio, Logos, Schriften, Brand-Guidelines, Texte, Referenzen) rechtzeitig bereit und sichert zu, die erforderlichen Rechte daran zu besitzen.
- Liefertermine verschieben sich angemessen, wenn Material/Feedback des Kunden verspätet erfolgt oder unvollständig ist.
- Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für Feedback/Abnahmen und liefert Feedback möglichst gebündelt.
5. Preise, Abrechnung, Zahlung
- Es gelten die im Angebot/Auftrag vereinbarten Preise. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
- Retainer: Abrechnung monatlich im Voraus, zahlbar innerhalb von [7] Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nicht abweichend vereinbart.
- One-Off (Einzelauftrag): Zahlung im Voraus oder als 50/50 (Anzahlung/Rest) nach Vereinbarung.
- Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen bis zum Zahlungsausgleich pausieren. Weitere Rechte (Verzugszinsen, Mahnkosten) bleiben unberührt.
6. Lieferzeiten, Feedback, Revisionen, Abnahme
- Lieferzeiten sind – sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart – Richtwerte und abhängig von Umfang, Materialqualität und Feedbackgeschwindigkeit.
- Revisionen: Eine „Revision“ umfasst Anpassungen innerhalb der vereinbarten Struktur (z. B. Timing, Text, Cut-Feinschliff). Konzeptwechsel, neues Script, grundlegender Neuschnitt oder zusätzliche Inhalte gelten als Zusatzleistung.
- Feedback-Frist: Der Kunde gibt Feedback innerhalb von [5] Werktagen nach Lieferung. Erfolgt kein Feedback innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
- Abnahme/Fristsetzung: Der Anbieter kann eine angemessene Frist zur Abnahme/Feedback setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen.
- Plattformbedingte, geringfügige Abweichungen (z. B. durch YouTube/Instagram-Encoding) stellen keinen Mangel dar.
7. Nutzungsrechte
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen Export-Dateien (in der Regel einfach, nicht exklusiv, zeitlich und räumlich unbeschränkt für eigene Kanäle/Marketing des Kunden).
- Exklusivrechte, Buyouts oder die Nutzung durch Dritte (z. B. andere Agenturen) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Projektdateien/Rohdateien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben (ggf. gegen Aufpreis).
- Der Anbieter darf Arbeiten als Referenz nutzen (Website/Portfolio/Social), sofern der Kunde dem nicht schriftlich vor Projektstart widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen nachweist.
8. Fremdmaterial / Rechteklärung / Freistellung
- Für vom Kunden bereitgestelltes Material trägt der Kunde die Verantwortung für Rechteklärung und Lizenzierung.
- Sofern der Anbieter Fremdmaterial (z. B. Musik/Stock) vorschlägt oder einsetzt, erfolgt dies nur nach Vereinbarung. Lizenzkosten trägt der Kunde, sofern nicht abweichend vereinbart.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung von Kundematerial oder beauftragtem Fremdmaterial entstehen.
9. Haftung
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Keine Haftung für Plattform-Entscheidungen (Algorithmus, Sperrungen), Reichweite, Monetarisierung oder Conversion-Ergebnisse.
10. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln nicht veröffentlichte Inhalte, Rohmaterialien und interne Informationen vertraulich.
- Auf Wunsch kann eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden.
11. Retainer: Laufzeit, Kündigung, Kontingente
- Retainer laufen monatlich und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht mit Frist von [14] Tagen zum Monatsende gekündigt wird (oder wie im Angebot abweichend geregelt).
- Kontingente (z. B. „8 Shorts/Monat“) gelten für den jeweiligen Kalendermonat und verfallen, sofern nicht ausdrücklich ein Carry-over vereinbart ist.
- Retainer-Kunden werden bei Kapazitäten priorisiert. One-Off-Aufträge sind ggf. limitiert.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand für Kaufleute/Unternehmer ist [Ort], sofern zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Optional: Widerruf (nur wenn du an Verbraucher verkaufst)
Widerrufsbelehrung (B2C) + Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Hinweis: Diesen Abschnitt nur verwenden, wenn du an Verbraucher (Privatpersonen) verkaufst. Für reine B2B-Angebote kannst du ihn entfernen.
Widerrufsrecht: Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
Ausübung des Widerrufs: Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Sven Dressler, [Adresse], info@peech.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail) über deinen Entschluss informieren.
Vorzeitiger Leistungsbeginn: Verlangst du ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, bestätigst du, dass du bei vollständiger Vertragserfüllung dein Widerrufsrecht verlierst. Bei anteiliger Leistung kann Wertersatz anfallen.
Tipp (praktisch): Lass dir die Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn schriftlich geben (Checkbox/Bestätigung im Auftrag oder per E-Mail).